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Gemeinsam erstellen wir eine passende Bewerbung für Sie und helfen bei der richtigen Berufswahl.
Gemeinsam und mit gutem Gefühl, sind wir an Ihrer Seite.
Ihr Team von Adel Germany
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So wird die Vermittlung komplett kostenlos für Sie:
AVGS für private Arbeitsvermittlung – so funktioniert er
Bei der Jobsuche können Sie sich auch von einer privaten Arbeitsvermittlung unterstützen lassen. Haben Sie mithilfe eines solchen Unternehmens einen Job gefunden, zahlt Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter eine Vermittlungsvergütung an die private Arbeitsvermittlung.
Insbesondere folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Sie haben von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung (AVGS MPAV) erhalten.
- Die von der privaten Arbeitsvermittlung vermittelte Beschäftigung ist versicherungspflichtig.
- Die von Ihnen gewählte private Arbeitsvermittlung ist als sogenannter „Maßnahmeträger“ durch eine fachkundige Stelle zertifiziert.
Wie Sie den AVGS MPAV verwenden
Schritt 1: Haben Sie sich für eine private Arbeitsvermittlung entschieden, schließen Sie mit dieser einen Vertrag.
Schritt 2: Nachdem Ihnen die private Arbeitsvermittlung einen passgenauen neuen Job vermittelt hat, übergeben Sie dieser den Gutschein. Die private Arbeitsvermittlung beantragt dann die Zahlung der Vermittlungsvergütung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.
Gültigkeit des AVGS MPAV
Der AVGS für die private Arbeitsvermittlung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. In manchen Fällen ist auch die Region festgelegt, in der eine Vermittlungsvergütung für die vermittelte Beschäftigung gezahlt werden kann.
Zeitraum und Region stehen auf dem Gutschein, lesen Sie ihn daher bitte aufmerksam durch.
Bitte beachten Sie: Vermittelt Ihnen die private Arbeitsvermittlung eine neue Stelle, ohne dass Sie einen entsprechenden AVGS MPAV haben oder außerhalb der festgelegten Region oder außerhalb der Gültigkeit des AVGS MPAV, übernimmt die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter die Vermittlungskosten nicht.
Anspruch auf einen AVGS für die private Arbeitsvermittlung
Als Kundin oder Kunde der Agentur für Arbeit steht Ihnen nur unter bestimmten Voraussetzungen ein AVGS für die private Arbeitsvermittlung zu. Bitte klären Sie Ihren Anspruch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.
Als Kundin oder Kunde des Jobcenters haben Sie keinen Rechtsanspruch auf einen AVGS für die private Arbeitsvermittlung. Bei dieser Förderung handelt es sich um eine sogenannte Ermessensleistung. Bitte sprechen Sie Ihre zuständige Integrationsfachkraft auf den AVGS an.